Gemeinsam für sauberes Wasser und eine intakte Umwelt.

Seit Jahrzehnten bündeln wir die Kompetenzen der Region, um die Abwasserreinigung für Freigericht und Hasselroth effizient und zukunftssicher zu gestalten.
1965
Gründung

Der Abwasserverband Freigericht wurde am 30.04.1965 durch die Gemeinden Neuses, Somborn, Gondsroth und Neuenhaßlau gegründet. Aufgabe des Verbandes war es, für diese Gemeinden eine Gruppenkläranlage in Neuenhaßlau und die hierzu notwendigen Verbandssammler zwischen den einzelnen Orten zu bauen. Dieses erste große Vorhaben des Verbandes konnte nach vierjähriger Vorbereitungszeit und zweijähriger Bauzeit mit einem Kostenaufwand von 2,6 Mio DM realisiert werden.

1971
Neuenhaßlau, ARA I

Am 17.12.1971 wurde die für 18.000 Einwohnergleichwerte ausgelegte mechanisch-biologische Kläranlage in Neuenhaßlau, die heutige ARA I, ihrer Bestimmung übergeben. Zwischenzeitlich, nämlich zum 1.1.1970, hatten sich die zum Verband gehörenden Gemeinden Somborn und Neuses mit Altenmittlau, Bernbach und Horbach zur neuen Gemeinde Freigericht zusammengeschlossen. Die Somborner und Neuseser hatten gemeinsam mit Gondsroth und Neuenhaßlau ihre Kläranlage. Für die 3 anderen Ortsteile der neuen Gemeinde Freigericht war dieses Problem noch zu lösen. Es zeichnete sich bereits zu diesem Zeitpunkt ab, dass die vorhandene Kläranlage durch die Ausweisung neuer Baugebiete und durch eine Großschlächterei überlastet sein würde. Hinzu kam, dass im benachbarten Meerholz, ebenfalls durch Baugebietserweiterungen, eine Überlastung der Gruppenkläranlage Hailer-Meerholz zu erwarten war.

1972
Bau einer mechanisch-biologischen Gruppenkläranlage

In Kenntnis dieser Situation ergriff das Wasserwirtschaftsamt Wiesbaden – Außenstelle Hanau – die Initiative und brachte die Bürgermeister von Meerholz, Niedermittlau und Freigericht gemeinsam mit den Fachleuten am 23. Juni 1972 an den runden Tisch, um die in diesen Gemeinden anstehenden Fragen der Abwasserbeseitigung zu diskutieren und eine Lösung zu finden. Vier Vorschläge wurden diskutiert und anschließend technisch und kostenmäßig untersucht. Einer dieser 4 Vorschläge lautete: Bau einer mechanisch-biologischen Gruppenkläranlage für die Ortsteile Horbach, Altenmittlau, Bernbach und die Gemeinden Niedermittlau und Meerholz.

1973
Erweiterung des Verbandes um die Gemeinden Niedermittlau und Meerholz

Am 12.4.1973 beschloss die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Freigericht dann die Erweiterung des Verbandes um die Gemeinden Niedermittlau und Meerholz. Am 2.5.1973 erklärten die Vertreter der Gemeinde Niedermittlau, dass die bis dahin strittige Frage des Standorts geklärt sei. In dieser Sitzung erteilte die Verbandsversammlung auch den Planungsauftrag an das Ingenieurbüro Nemetz & Ruess. Am 19.12.1974 fasste die Verbandsversammlung des Verbandes die notwendigen Beschlüsse, um im Frühjahr 1975 mit den Bauarbeiten der Kläranlage und der Verbandssammler beginnen zu können. Der Gesamt-Investitionsbedarf betrug ca. 6,5 Mio. DM.

Diese Entscheidung war eine der schwierigsten im Verlauf der Entwicklung des Verbandes, denn es gab weder eine Aussage über die Gesamtfinanzierung der Maßnahme noch eine Zusage über eventuelle Landes- oder Bundeszuschüsse. Im Gegenteil: Es lag der Bescheid des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt vom Sept. 1974 vor, wonach der Verband und seine Mitgliedsgemeinden bei der Finanzierung des ersten Teilabschnitts von 1,8 Mio. DM ganz allein auf sich gestellt sein würden, eine Landeshilfe könne nicht gewährt werden, so die schriftliche Aussage des Ministeriums. Die Verbandsversammlung vertraute auf die Aussagen der übergeordneten Stellen, man werde den Verband nicht im Stich lassen, und wagte den Sprung ins kalte Wasser.

Unsere Aufgaben

Die Aufgaben des Abwasserverbands Freigericht sind vielfältig und können in die 3 Bereiche zusammengefasst werden:
  • RAbwasserreinigung
  • RAbwasserbehandlung
  • RSchlammbehandlung
Diese Aufgaben waren schon immer Bestandteile des Abwasserverbandes. Die Anforderungen an die kommunale Abwasserreinigung sind jedoch aufgrund der gestiegenen gesetzlichen Randbedingungen erheblich gestiegen. Neue Gesetze, Verordnungen, Ausführungsbestimmungen des Bundes und des Landes haben die Arbeit entscheidend beeinflusst. Die Ziele sind dabei jedoch stets gleich geblieben: Die für die Abwasserentsorgung verantwortlichen Kommunen und kommunalen Verbände müssen dafür sorgen, dass die Gewässer und damit die Umwelt durch das anfallende Abwasser immer weniger belastet werden.

Unsere Aufgaben sind nachstehend genauer spezifiziert:

  • RDas anfallende Abwasser muss abgeführt, behandelt und beseitigt werden.
  • RAnfallende Schlämme müssen ebenfalls fachgerecht entsorgt werden.
  • RBau und Unterhaltung der Abwasserbehandlungsanlagen, der Pumpwerke, der Sammler und der dazugehörenden Entlastungsanlagen.
  • RDie Überwachung sämtlicher Entlastungsanlagen im Verbandsgebiet.
  • RFühren des Abwasserkatasters und Vollzug der Indirekteinleiterkontrolle.
Der Gesetzgeber hat uns darüber hinaus weitere Aufgaben zugewiesen:
  • RKontrolle der Einleiter in das öffentliche Kanalnetz, die sog. Indirekteinleiter, insbesondere Industrie- und Gewerbebetriebe muss verstärkt kontrolliert werden.
  • RDie hohen Qualitätsanforderungen bei der Verwertung unseres Klärschlamms müssen erfüllt werden.
  • RZum Schutze der Umwelt und Wohl der Allgemeinheit muss verhindert werden, dass Abwasser über die Kanäle in das Grundwasser gelangt und umgekehrt, dass sauberes Grundwasser in das Kanalsystem eindringt. Das bedeutet: Sämtliche Kanäle müssen hinsichtlich ihrer Dichtheit überprüft werden. Zur Sanierung wird modernste Technologie wie z.B. Robotersanierung und Kanalinnenauskleidung (sog. Inliner) eingesetzt.
Die vielfältigen Aufgaben, die der Abwasserverband zu erfüllen hat, erfordern ein hohes Maß an Kapital, das letztlich vom Bürger bereitgestellt wird. Wir sehen es daher auch als vorrangiges Ziel an, unsere wichtigen Aufgaben zur Erhaltung unserer Lebensgrundlagen möglichst effektiv und wirtschaftlich zu erfüllen. Aber: Eine saubere Umwelt ist nicht zum Nulltarif zu haben.

Mitgliedskommunen

Der Verband wird getragen durch den starken Zusammenschluss dreier Kommunen:

Nutzen: Durch die interkommunale Zusammenarbeit arbeiten wir wirtschaftlicher und teilen technisches Know-how zum Vorteil aller Bürger.

    Gemeinde Freigericht

    Gemeinde Freigericht
    Rathausstraße 13
    63579 Freigericht

    Gemeinde Hasselroth
    Gemeinde Hasselroth
    Bodo-Käppel-Platz 1
    63549 Hasselroth – Neuenhaßlau
    Stadt Gelnhausen
    Stadt Gelnhausen
    Obermarkt 7
    63571 Gelnhausen

    Verbandsstruktur

    Hoch motivierte Mitarbeiter sind das Ergebnis einer durch Teamgeist geprägten Firmenpolitik. Der Vorstand, die Geschäftsleitung sowie die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Abwasserverbandes stellen sich den anstehenden Herausforderungen und treten dafür ein, dass die Abwasserentsorgung für die Umwelt und die Bürgerinnen und Bürger in der Region weiterhin mit Sachverstand und Augenmaß betrieben wird. Dies ist eine Aufgabe, für die sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ganzer Schaffenskraft einsetzen.